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Eine fahrbare Wohngelegenheit ist wie eine Wohnung zu behandeln, für deren Miete auch Anspruch aus Hartz IV Leistungen besteht, wie z.B. Heizkosten, Steuer und Versicherung.Hier die Medieninformation des Bundessozialgerichtes:Az B 14 AS 79/09 Rsiehe auch Artikel in der Augsburger Allgemeinen: Bei Hartz IV gilt auch Wohnmobil als Wohnung