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 Gesetztestexte und Urteile
saalenixe Offline

überlebenskünstler
Beiträge: 59


06.09.2010 21:02
Bei Hartz IV gilt auch ein Wohnmobil als Wohnung antworten

Eine fahrbare Wohngelegenheit ist wie eine Wohnung zu behandeln, für deren Miete auch Anspruch aus Hartz IV Leistungen besteht, wie z.B. Heizkosten, Steuer und Versicherung.

Hier die Medieninformation des Bundessozialgerichtes:

Az B 14 AS 79/09 R

siehe auch Artikel in der Augsburger Allgemeinen: Bei Hartz IV gilt auch Wohnmobil als Wohnung

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